Impressum

Impressum

Tierheilpraxis Heidenau:

Inhaber Mario Maul
Pillnitzer Str. 4
01809 Heidenau

Kontakt:

Ansprechpartner Sandy Maul

Telefon:

0172-76 200 48

Umsatzsteuer-ID:

210-247-04944

Aufsichtsbehörde:

Veterinäramt Pirna

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma TierheilPraxis Heidenau

Stand: 19.06.2024

 

 

 

 

TierheilPraxis Heidenau – Mario Maul, Pillnitzer Str. 4, 01809 Heidenau, 035295085235, info@tierheilpraxis-heidenau.de, 210/247/14931


 

 

1.    Geltungsbereich

 

       Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der

TierheilPraxis Heidenau – nachstehend Therapeut genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierbesitzer – genannt.

 

                Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.



2.    Behandlungsvertrag


2.1  Bei einem Behandlungsvertrag, handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 611 ff BGB.


2.2   Durch den Behandlungsvertrag verpflichtet sich derjenige, welcher Dienst zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung.

2.3 Gegenstand des Behandlungsvertrages sind Dienstleistungen im Sinne des Tierheilpraktikerangebotes, sowie Dienste in Bezug der Tierphysiotherapie.

 

 

3.    Zustandekommen des Vertrages


3.1  Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhalter und der Therapeut eine Terminbuchung vereinbaren; sowohl in mündlicher, telefonischer, als auch in schriftlicher Form wie E-Mail, WhatsApp oder ähnlicher Korrespondenz. Tierhalter ist diejenige Person, die Tierhalter oder Tierführer ist und die Anwendung, für das Tier ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Mit der Buchung dieser Dienstleistung erkennt der Tierhalter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.



3.2   Der Tierhalter verpflichtet sich, dass zu Therapierende Tier, unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes, fach- und artgerecht zu behandeln.

 

3.3  Der Tierhalter gibt bei Abschluss des Vertrages die Versicherung ab, dass er das Recht besitzt über das zu Behandelnde Tier und dessen Genesung bzw. Gesunderhaltung zu bestimmen.

 

3.4   Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Therapeuten während der Anamnese alle

Therapierelevanten Informationen wie bekannte Erkrankungen, Einschränkungen und Medikationen des Tieres oder Ähnliches anzugeben. Andernfalls behält sich der Therapeut vor, den Behandlungsvertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die beglichene Gesamtgebühr abzüglich der bereits geleisteten Anwendungen anteilig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

 



4.    Vertragsdauer und Kündigung


4.1  Ein Rücktritt von diesem Behandlungsvertrag kann jederzeit unter rechtzeitiger Bekanntgabe und Absage bereits ausgemachter Termine erfolgen.


4.2  Der Behandlungsvertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn vereinbart.


4.3  Ausnahmen sind Notfälle, die eine akute Behandlung des Tieres durch einen Tierarzt oder Tierklinik vorsehen oder Akuterkrankungen wie starker Durchfall und Erbrechen. Dies gilt gleichermaßen für kurzfristige Notfälle oder Erkrankungen des Tierhalters.


4.4. Ohne entsprechenden ärztlichen Nachweis der Terminverhinderung des Tierhalters oder Nachweis durch einen Tierarzt / einer Tierklinik bei Notfällen oder Erkrankung des Tieres, können die Therapiekosten für den vereinbarten Termin nicht erstattet werden.

Die Beweispflicht für die rechtzeitige Absage sowie den Absagegrund obliegt dem Kunden.



5.    Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner


5.1  Die vom Tierheilpraktiker der Tierheilpraxis Heidenau zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Tierhalter erteilten Auftrag.


5.2  Der Tierheilpraktiker der TierheilPraxis Heidenau wird den Tierhalter in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.


5.3  Ist dem Tierheilpraktiker der TierheilPraxis Heidenau die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Tierhalter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


5.4  Die TierheilPraxis Heidenau stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Tierhalter nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.


                Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


5.5  Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher oder mündlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich mündlich oder in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der TierheilPraxis Heidenau bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Tierhalter dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.


                Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.







6.    Preise und Zahlungsbedingungen


6.1  Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis sofort fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.


6.2  Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einem nach Besten Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.


6.3  Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.


6.4  Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


7.    Haftung


7.1  Die TierheilPraxis Heidenau haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die TierheilPraxis Heidenau ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.


7.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3   Eine Haftung durch fremdes Verschulden wird gem. § 276- & 278 BGB ausgeschlossen.


7.4. Für den Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Tierhalters übernimmt die TierheilPraxis Heidenau keine Haftung.


8. Gerichtsstand


       Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


                Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.



9.    Sonstige Bestimmungen


Es gilt des Weiteren die Datenschutzgrundverordnung. Datenschutzbeauftragte Sandy Maul.




                                                                     


                Heidenau, 19.06.2024                                            TierheilPraxis Heidenau – Mario Maul


Share by: